Betreuung
Kinderhaus Kai
Kinderhaus Kai
Träger der Kinderhäuser Kai sind die gemeinnützige Kinderhaus Kai GmbH und der Verein für Sozialeinrichtungen e.V., die gemäß § 75 SGB VIII als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt sind.
Der Verein für Sozialeinrichtungen e.V. ist alleiniger Gesellschafter der Kinderhaus Kai gemeinnützige GmbH.
Teilstationäre Eingliederungshilfe für Grundschulkinder im Kinderhaus Kai Aubing, Freimann, Germering und Riem.
Antrag und Aufnahme Grundschulkinder
Damit für Kinder ab Schuleintritt Eingliederungshilfe gemäß § 35a SGB VIII eingeleitet werden kann, müssen sich die Personensorgeberechtigten mit einem fachärztlichen Gutachten an das örtlich zuständige Jugendamt / Sozialbürgerhaus wenden, damit für die Hilfe das hierfür das gesetzlich vorgeschriebene Hilfeplanverfahren (§ 36 SGB VIII „Mitwirkung, Hilfeplan“) durchgeführt werden kann. Das heißt, es wird in Gesprächen mit den jungen Menschen und den Eltern abgeklärt in welcher Form Eingliederungshilfe gemäß § 35a SGB VIII erbracht werden muss und hierfür die Entwicklungsziele konkretisiert, die mit der Förderung erreicht werden sollen.
Wurde vom örtlich zuständigen Jugendamt / Sozialbürgerhaus im Gespräch zur Hilfeplanung mit den Eltern festgestellt, dass Eingliederungshilfe in einer Tagesstätte die notwendige und geeignete Hilfe ist, so können sich die Eltern direkt an das Kinderhaus Kai Aubing, Freimann, Germering oder Riem wenden, um unsere Einrichtung und die Arbeit in den Hortgruppen kennenzulernen.
Hat sich einerseits nach dem Gespräch mit den Personensorgeberechtigten und dem Kennenlerntag des Kindes in der Einrichtung gezeigt, dass die notwendige Förderung für den jungen Menschen sichergestellt werden kann und haben sich andererseits die Eltern entschieden, dass sie sich die Förderung und Zusammenarbeit mit dem Kinderhaus Kai vorstellen können, informieren wir die zuständige Fachkraft im Jugendamt / Sozialbürgerhaus darüber und vereinbaren mit den Eltern einen Termin um mit den Eltern einen Fördervertrag zu schließen.
Kosten der Eingliederungshilfe
Die Kosten für die Eingliederungshilfe in unseren Heil- und Sozialpädagogischen Tagesstätten werden nach entsprechender Antragstellung der Eltern und der Bewilligung durch den Sozialleistungsträger entweder auf der Grundlage des § 53 SGB XII oder des § 35a SGB VIII vom Bezirk Oberbayern oder vom örtlich zuständigen Jugendamt getragen.
Der zuständige Sozialleistungsträger kann von den Eltern eine Kostenbeteiligung fordern und informiert entsprechend darüber.
Hausaufgabenhilfe
Sozialpädagogische Lernhilfe an Schulen im Münchner-Westen
Das Kinderhaus Kai bietet in der Region München-West in Grund-, Mittel- und Förderschulen Jugendsozialarbeit in Form von sozialpädagogischer Lernhilfe an.
Platzangebot
Das Kinderhaus Kai bietet insgesamt 206 Lernhilfeplätze.
Sozialpädagogische Lernhilfe
In den Sozialpädagogische Lernhilfegruppen stehen für Mädchen und Jungen, die die 1. bis 9. Klasse besuchen, insgesamt bis zu 200 Plätze zur Verfügung.
Sozialpädagogische Lernhilfe - Integrativ
In der Sozialpädagogischen Lernhilfe-Integrativ stehen für junge Menschen, die eine Eingliederungshilfe erfolgreich beendet haben, ab dem 8. Lebensjahr insgesamt 6 Plätze zur Verfügung.
Hausaufgabenhilfe
In Kleingruppen mit vier bis fünf Kindern werden die jungen Menschen von pädagogischen Mitarbeitenden an zwei Nachmittagen in der Woche für jeweils zwei Stunden gefördert.
Bei der Erledigung der Hausaufgaben werden die jungen Menschen mit entsprechenden Übungsmaterialien angeleitet und unterstützt. Es werden ihnen Lerntechniken und -strategien sowie soziale Schlüsselqualifikationen vermittelt. Die pädagogischen Mitarbeitenden besprechen mit den Kindern persönliche und schulische Probleme, regen zum gemeinsamen Spiel an und unternehmen bis zu 2-mal im Schuljahr gemeinsame Ausflüge.
Bei jungen Menschen, die Sozialpädagogische Lernhilfe-Integrativ erhalten, steht der Lernhilfegruppe zusätzlich eine pädagogische Fachkraft zur Seite, die darüber hinaus im Umfang von zwei Wochenstunden den jungen Menschen individuell fördert und/oder die Eltern bei Schul- und Erziehungsfragen berät und sie bei Problemlösungsstrategien unterstützt.
Ansprechpartner und Kontaktaufnahme
Wenn Sie weitere Fragen zur Sozialpädagogischen Lernhilfe haben oder an einem Platz für Ihr Kind interessiert sind, freut sich die Leitung Frau Habiger über Ihre Kontaktaufnahme.
Kinderhaus Kai
Sozialpädagogische Lernhilfe
Landsberger Str. 146
80339 München
Tel.: 089 – 44 23 25 8 -16
Fax: 089 – 44 23 25 8 -28
Mail: splh@kinderhaus-kai.deFörderhinweis
Die Sozialpädagogische Lernhilfe und die Sozialpädagogische Lernhilfe Integrativ werden gefördert von der Landeshauptstadt München, Sozialreferat.