Betreuung

          • Hausaufgabenhilfe

          • Hausaufgabenhilfe

            In Kleingruppen mit vier bis fünf Kindern werden Kinder von pädagogischen Mitarbeitenden an zwei Nachmittagen in der Woche für jeweils zwei Stunden gefördert.

            Bei der Erledigung der Hausaufgaben werden die Grundschülerinnen und Grundschüler mit entsprechenden Übungsmaterialien angeleitet und unterstützt. Es werden ihnen Lerntechniken und -strategien sowie soziale Schlüsselqualifikationen vermittelt.

            Wie erhalten Sie einen Platz?

            Wenn Sie weitere Fragen zur Sozialpädagogischen Lernhilfe haben oder an einem Platz für Ihr Kind interessiert sind, freut sich die Leitung Frau Habiger über Ihre Kontaktaufnahme.

            Kinderhaus Kai
            Sozialpädagogische Lernhilfe
            Landsberger Str. 146
            80339 München
            Tel.: 089 – 44 23 25 8 -16
            Fax: 089 – 44 23 25 8 -28
            Mail: splh@kinderhaus-kai.de

            Antrag und Aufnahme Grundschulkinder

            Damit für Kinder ab Schuleintritt Eingliederungshilfe gemäß § 35a SGB VIII eingeleitet werden kann, müssen sich die Personensorgeberechtigten mit einem fachärztlichen Gutachten an das örtlich zuständige Jugendamt / Sozialbürgerhaus wenden, damit für die Hilfe das hierfür das gesetzlich vorgeschriebene Hilfeplanverfahren (§ 36 SGB VIII „Mitwirkung, Hilfeplan“) durchgeführt werden kann. 

             

             

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