Schulanmeldung Erstklässler
- Digitale Anmeldung
- Elterninformation GS Pesl
- Schnuppertag
- Schulwegplan
- Antrag GGTS Klasse
- Rechtliche Übersicht zur Aufnahme in die Grundschule 2026
- Inklusionsberatung
- Religionsunterricht und Ethik
- Gesundheitsuntersuchung
- Besondere pädagogische Angebote
- Betreuungsangebote
- Städtische Sing- und Musikschule
- Städtische Schule der Phantasie
Inklusionsberatung
Das Bayerische Gesetz über das Erziehungsund Unterrichtswesen (BayEUG) legt fest, dass Schülerinnen und Schüler mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf gemeinsam in den Schulen aller Schularten unterrichtet werden können:
„Inklusiver Unterricht ist Aufgabe aller Schulen.“ Art. 2 Abs. 2 BayEUG Dieser Auftrag wird in Bayern durch eine
Vielfalt an schulischen Angeboten umgesetzt:- Inklusion einzelner Schülerinnen und
- Schüler
- Kooperationsklassen
- Schulen mit dem Schulprofil Inklusion
- Klassen mit festem Lehrertandem
- Partnerklassen
- offene Klassen an Förderschulen
Um das Entscheidungsrecht der Eltern und Erziehungsberechtigten bezüglich der vielfältigen schulischen Möglichkeiten zu unterstützen,ist ein umfassendes und praxisnahes Beratungsangebot vor Ort ein wesentlicher
Faktor für gelingende Inklusion.KONTAKT:
Inklusionsberatung
Schwanthalerstraße 40
80336 München
6. Stock
Raum 603
Telefonsprechzeiten:
Donnerstag 9:00 – 12:00 Uhr
13:00 – 15:00 Uhr
Tel.: 089-23366511
E-Mail:
Anlage_3_Flyer_Inklusionsberatung_des_Staatlichen_Schulamts_1_.pdf