Beratung
Sprachtest Bayern Kindergartenkinder
Informationen zur Sprachstandserhebung
Liebe Erziehungsberechtigte,
im Zeitraum Februar bzw. April 2026 findet wiederum eine verpflichtende Sprachstandserhebung für alle Kinder statt, die im Zeitraum 01.10.2019 bis 30.09.2020 geboren wurden und deshalb im September 2026 zur Einschulung vorgesehen sind.
Die gesetzliche Grundlage in Art. 37 Abs. 3 Bayerisches Gesetz über das Erziehungsund Unterrichtswesen (BayEUG) und § 2 Abs. 1 Schulordnung für die Grundschulen in Bayern (Grundschulordnung – GrSO) hierfür trat am 17.12.2024 in Kraft. Wenn Ihr Kind zum Schuljahr 2026/2027 grundsätzlich schulpflichtig wird, muss es an dieser Sprachstandserhebung teilnehmen, sofern keine Ausnahme vorliegt.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Kultusministeriums. Wichtiges zu Sprachstandserhebungen
Unten stehend finden Sie den Informationsbrief des bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus in verschiedenen Sprachen.
210 Elterninformation Ukrainisch.pdf (257 KB)22 Elterninformation Arabisch.pdf (161 KB)23 Elterninformation Englisch.pdf (158 KB)24 Elterninformation Franzsisch.pdf (107 KB)25 Elterninformation Italienisch.pdf (162 KB)26 Elterninformation Russisch.pdf (201 KB)27 Elterninformation Spanisch.pdf (50 KB)28 Elterninformation Tschechisch.pdf (197 KB)29 Elterninformation Trkisch.pdf (186 KB)21 Elterninformation Deutsch.pdf (133 KB)