Beratung

          • Gastschulantrag

          • 1.    Zuständig ist die Sprengelschule (also die Schule, in deren Einzugsgebiet Sie wohnen).
            ➜ Der Antrag muss immer über diese Schule gestellt werden, auch wenn Sie Ihr Kind woanders einschulen möchten.    Gastschulantrag.pdf (125 KB)

            2.    Begründung ist entscheidend.

            o    Nur bei triftigen Gründen kann ein Gastschulverhältnis genehmigt werden.

            o    Häufig akzeptierte Gründe: Geschwisterkind, Betreuung, besondere pädagogische Förderung, Verkehrssicherheit.

            o    Reine „Wunschschule ohne Grund“ reicht in der Regel nicht.

            3.    Fristen beachten:

            o    Antrag sollte vor der Schuleinschreibung oder spätestens zur Einschreibung gestellt werden.

            o    Genauere Termine gibt die jeweilige Schule oder das Referat für Bildung und Sport München (RBS) bekannt.

            4.    Genehmigungsverfahren:

            o    Die Sprengelschule prüft und leitet den Antrag mit Stellungnahme an die gewünschte Schule weiter.

            o    Die endgültige Entscheidung trifft das Schulverwaltungsamt / RBS München.

            5.    Wichtig:

            o    Ohne Genehmigung kann das Kind nicht einfach an einer anderen Schule eingeschult werden.

            o    Es besteht kein Rechtsanspruch auf Genehmigung – es ist eine Einzelfallentscheidung.

             

            1.    Zuständig ist die Sprengelschule (also die Schule, in deren Einzugsgebiet Sie wohnen).
            ➜ Der Antrag muss immer über diese Schule gestellt werden, auch wenn Sie Ihr Kind woanders einschulen möchten.

            2.    Begründung ist entscheidend.

            o    Nur bei triftigen Gründen kann ein Gastschulverhältnis genehmigt werden.

            o    Häufig akzeptierte Gründe: Geschwisterkind, Betreuung, besondere pädagogische Förderung, Verkehrssicherheit.

            o    Reine „Wunschschule ohne Grund“ reicht in der Regel nicht.

            3.    Fristen beachten:

            o    Antrag sollte vor der Schuleinschreibung oder spätestens zur Einschreibung gestellt werden.

            o    Genauere Termine gibt die jeweilige Schule oder das Referat für Bildung und Sport München (RBS) bekannt.

            4.    Genehmigungsverfahren:

            o    Die Sprengelschule prüft und leitet den Antrag mit Stellungnahme an die gewünschte Schule weiter.

            o    Die endgültige Entscheidung trifft das Schulverwaltungsamt / RBS München.

            5.    Wichtig:

            o    Ohne Genehmigung kann das Kind nicht einfach an einer anderen Schule eingeschult werden.

            o    Es besteht kein Rechtsanspruch auf Genehmigung – es ist eine Einzelfallentscheidung.