Beratung
Gastschulantrag
Was Eltern beachten müssen Gastschulantrag.pdf
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Zuständig ist die Sprengelschule (also die Schule, in deren Einzugsgebiet Sie wohnen).
➜ Der Antrag muss immer über diese Schule gestellt werden, auch wenn Sie Ihr Kind woanders einschulen möchten. -
Begründung ist entscheidend.
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Nur bei triftigen Gründen kann ein Gastschulverhältnis genehmigt werden.
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Häufig akzeptierte Gründe: Geschwisterkind, Betreuung, besondere pädagogische Förderung, Verkehrssicherheit.
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Reine „Wunschschule ohne Grund“ reicht in der Regel nicht.
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Fristen beachten:
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Antrag sollte vor der Schuleinschreibung oder spätestens zur Einschreibung gestellt werden.
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Genauere Termine gibt die jeweilige Schule oder das Referat für Bildung und Sport München (RBS) bekannt.
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Genehmigungsverfahren:
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Die Sprengelschule prüft und leitet den Antrag mit Stellungnahme an die gewünschte Schule weiter.
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Die endgültige Entscheidung trifft das Schulverwaltungsamt / RBS München.
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Wichtig:
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Ohne Genehmigung kann das Kind nicht einfach an einer anderen Schule eingeschult werden.
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Es besteht kein Rechtsanspruch auf Genehmigung – es ist eine Einzelfallentscheidung.
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