Beratung

          • Gastschulantrag

          • 1.    Zuständig ist die Sprengelschule (also die Schule, in deren Einzugsgebiet Sie wohnen).
            Der Antrag muss immer über diese Schule gestellt werden, auch wenn Sie Ihr Kind woanders einschulen möchten.    Gastschulantrag.pdf

            2.    Begründung ist entscheidend.

            o    Nur bei triftigen Gründen kann ein Gastschulverhältnis genehmigt werden.

            o    Häufig akzeptierte Gründe: Geschwisterkind, Betreuung, besondere pädagogische Förderung, Verkehrssicherheit.

            o    Reine „Wunschschule ohne Grund“ reicht in der Regel nicht.

            3.    Fristen beachten:

            o    Antrag sollte vor der Schuleinschreibung oder spätestens zur Einschreibung gestellt werden.

            o    Genauere Termine gibt die jeweilige Schule oder das Referat für Bildung und Sport München (RBS) bekannt.

            4.    Genehmigungsverfahren:

            o    Die Sprengelschule prüft und leitet den Antrag mit Stellungnahme an die gewünschte Schule weiter.

            o    Die endgültige Entscheidung trifft das Schulverwaltungsamt / RBS München.

            5.    Wichtig:

            o    Ohne Genehmigung kann das Kind nicht einfach an einer anderen Schule eingeschult werden.

            o    Es besteht kein Rechtsanspruch auf Genehmigung – es ist eine Einzelfallentscheidung.

             

            1.    Zuständig ist die Sprengelschule (also die Schule, in deren Einzugsgebiet Sie wohnen).
            Der Antrag muss immer über diese Schule gestellt werden, auch wenn Sie Ihr Kind woanders einschulen möchten.

            2.    Begründung ist entscheidend.

            o    Nur bei triftigen Gründen kann ein Gastschulverhältnis genehmigt werden.

            o    Häufig akzeptierte Gründe: Geschwisterkind, Betreuung, besondere pädagogische Förderung, Verkehrssicherheit.

            o    Reine „Wunschschule ohne Grund“ reicht in der Regel nicht.

            3.    Fristen beachten:

            o    Antrag sollte vor der Schuleinschreibung oder spätestens zur Einschreibung gestellt werden.

            o    Genauere Termine gibt die jeweilige Schule oder das Referat für Bildung und Sport München (RBS) bekannt.

            4.    Genehmigungsverfahren:

            o    Die Sprengelschule prüft und leitet den Antrag mit Stellungnahme an die gewünschte Schule weiter.

            o    Die endgültige Entscheidung trifft das Schulverwaltungsamt / RBS München.

            5.    Wichtig:

            o    Ohne Genehmigung kann das Kind nicht einfach an einer anderen Schule eingeschult werden.

            o    Es besteht kein Rechtsanspruch auf Genehmigung – es ist eine Einzelfallentscheidung.