Beratung

        • Gastschulantrag

        • Was Eltern beachten müssen   Gastschulantrag.pdf

          1. Zuständig ist die Sprengelschule (also die Schule, in deren Einzugsgebiet Sie wohnen).
            ➜ Der Antrag muss immer über diese Schule gestellt werden, auch wenn Sie Ihr Kind woanders einschulen möchten.

          2. Begründung ist entscheidend.

            • Nur bei triftigen Gründen kann ein Gastschulverhältnis genehmigt werden.

            • Häufig akzeptierte Gründe: Geschwisterkind, Betreuung, besondere pädagogische Förderung, Verkehrssicherheit.

            • Reine „Wunschschule ohne Grund“ reicht in der Regel nicht.

          3. Fristen beachten:

            • Antrag sollte vor der Schuleinschreibung oder spätestens zur Einschreibung gestellt werden.

            • Genauere Termine gibt die jeweilige Schule oder das Referat für Bildung und Sport München (RBS) bekannt.

          4. Genehmigungsverfahren:

            • Die Sprengelschule prüft und leitet den Antrag mit Stellungnahme an die gewünschte Schule weiter.

            • Die endgültige Entscheidung trifft das Schulverwaltungsamt / RBS München.

          5. Wichtig:

            • Ohne Genehmigung kann das Kind nicht einfach an einer anderen Schule eingeschult werden.

            • Es besteht kein Rechtsanspruch auf Genehmigung – es ist eine Einzelfallentscheidung.